Wichtige Links

Bei den nun folgenden Links handelt es sich zum einen um Vereinigungen an denen wir beteiligt sind und zum anderen um nationale und europaweite Gütesiegel, die in unserem BIO-Betrieb gelten.

Schauen Sie sich doch einfach folgende Seiten bzw Links an.

FEINES VOM LAND

 

FEINES VOM LAND ist eine niederrheinisch-westfälische Produzenteninitiative. FEINES VOM LAND tritt als Botschafter des Niederrheins und des westlichen Münsterlandes innerhalb und außerhalb der Regionen auf. Seine Angebote sind gleichermaßen interessant wie außergewöhnlich. Der einzigartige und regionaltypische Auftritt von FEINES VOM LAND wird den Besuchern als Genuss- und touristisches Ziel in allerbester Erinnerung bleiben.


BIOLAND

 

Bioland ist der führende Verband für ökologischen Landbau in Deutschland. Über 7.700 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Hinzu kommen mehr als 1.000 Partner aus Herstellung und Handel wie Bäckereien, Molkereien, Metzgereien und Gastronomie. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.


BIO-Siegel

 

 

Das Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Die Nutzung ist kostenlos.


HOFKÄSE

Hofkäse ist nicht gleich Hofkäse – der Begriff ist leider nicht geschützt und so kann auch jede Großmolkerei Käse unter diesem Namen vermarkten.

Mit unseren traditionell hergestellten Hofkäse-Spezialitäten und Hofmolkerei-Produkten hat diese Ware allerdings nichts zu tun!

Deshalb haben wir unsere Gütesiegel entwickelt – damit Sie als Verbraucher wirklich sicher sein können, was Sie kaufen!


EU-Bio-LOGO

Das Logo und die Kennzeichnungsvorschriften sind wichtige Elemente der ökologischen/biologischen Verordnungen. Mit diesem Rechtsrahmen schafft die Europäische Union die Bedingungen, unter denen die ökologische/biologische Landwirtschaft ihre Produktion an die Marktentwicklungen anpassen kann. Dadurch werden die Standards erhöht und Einfuhr- und Inspektionsbedingungen verschärft.

Verordnung (EU) Nr. 271/2010 der Kommission vom 24. März 2010